sICHER AM KIESELBEATZ

3G und die Party am See kann steigen. 

 

Geimpft, getestet oder genesen feiern wir gemeinsam am Südufer. Für Besucher*innen gilt diese Regelung genauso wie für unsere Helfer*innen und Musiker*innen. So kommen wir entspannt durch den Abend und den ganzen Sommer. (Wir sind komplett unter freiem Himmel und können ohne Maske feiern)

 

>>> Grüner Pass - Alle Infos zur simplen und praktischen App <<<

 

Außerdem sind wir dazu verpflichtet pro Besuchergruppe zumindest von einer Person die Kontaktdaten zu erheben. Hast Du Dein Ticket online gekauft haben wir schon Deine Mailadresse. Alle anderen werden am Einlass gebeten ihre Mailadresse und/oder ihre Telefonnummer zu hinterlassen.

 

Wir bitten schon jetzt um Verständnis für Wartezeiten am Einlass. Bitte haltet Eure Nachweise und Lichtbildausweise bereit. Wir werden uns gut vorbereiten aber eine ordentliche Kontrolle wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. 


3G im detail

Geimpft

  • Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf.
  • Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.
  • Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.

 

Getestet

  • Negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.
  • Negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2 einer befugten Stelle, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf.
  • Negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 einer befugten Stelle, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf.

 

Genesen

 

  • Ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
  • Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist.
  • Ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.